da capo talento KONZERTE
Verein
gemeinnütziger n.e.V.
Lauenburg
SATZUNG
§1
Name Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein da capo talento
KONZERTE Verein n.e. ist ein nicht eingetragener Verein er verfolgt
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke
im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der
Abgabenordnung (AO).
Der Zweck des Vereins ist die
Förderung der Jugendhilfe, der Bildung, der Kunst und Kultur sowie
mildtätige Zwecke.
Der Satzungszweck wird
verwirklicht durch:
-
Konzertveranstaltungen für den wettbewerbsfreien Auftritt von Kindern, Jugendlichen und Studierenden der Musik, um ihrer musikalischen Entfaltung Raum zu bieten.
-
Förderung der persönlichen Entwicklung, insbesondere der Organisationsfähigkeit und der Sozialkompetenz der Kinder/Jugendlichen und Studierenden durch das Angebot, Verantwortung zu übernehmen, eigenständig einen musikalischen Auftritt zu planen, eigenverantwortlich Ensembles zu bilden, Proben zu koordinieren und das Verhalten in der Gruppe zu erlernen.
-
Die unentgeltliche Zurverfügungstellung von Übungsräumen zur Vorbereitung auf die Konzerte.
-
Aufbau eines Instrumentenpools zur unentgeltlichen Nutzung im Rahmen der Konzertvorbereitung und der Konzerte, um insbesondere auch im Sinne des §53 AO bedürftigen Kindern / Jugendlichen das Erlernen eines Musikinstrumentes / die aktive musikalische Betätigung zu ermöglichen.
-
Finanzielle Unterstützung bedürftiger Kinder/ Jugendlicher/ Musikstudenten im Sinne des §53 AO bei musischen Belangen, z.B. Fahrtkostenzuschüsse bei ländlichen Wohnlagen.
-
Die Einrichtung von Gastkonzerten zur aktiven Begegnung der Kinder/ Jugendlichen mit der Berufswelt der MusikerInnen in künstlerischer wie organisatorischer Hinsicht
(1) der Verein führt den
Namen „da capo
talento KONZERTE Verein gemeinnütziger n.e.V. Lauenburg“
(in Abkürzung: da-ca-ta KONZERTE n.e.Verein )
(2) der Verein hat seinen Sitz
in 21481 Lauenburg, Dresdenerstr. 15 Dietrich Bonhoeffer- Haus der
Generationen
(3) Das Geschäftsjahr ist das
Kalenderjahr. Das Geschäftsjahr beginnt mit dem Datum der
Unterzeichnung der Satzung durch die Gründungsmitglieder und endet
an dem darauf folgenden 31.Dezember.
§2
Der Verein ist selbstlos
tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
2/2
§3
Die Mittel des Vereins dürfen
nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§4
Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden.
§5
Bei Auflösung oder Aufhebung
des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, fällt das
Vermögen des Vereins an den Künstlerhaus
Lauenburg e.V. der
es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu
verwenden hat.
§6
Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Der Verein hat Mitglieder,
Fördermitglieder und Ehrenmitglieder. Die Mitglieder und
Fördermitglieder haben volles Stimmrecht. Ehrenmitglieder haben kein
Stimmrecht.
(2) Mitglied des Vereins
können natürliche und juristische Personen werden, die die Ziele
des Vereins unterstützen.
(3) Natürliche und
juristische Personen können die Fördermitgliedschaften eingehen.
(4) Die Fördermitgliedschaft
versteht sich als eine aktive Mitgliedschaft, die dem Zweck und in
der Höhe selbst zu bestimmenden Förderbeitrag entrichtet.
(5) Zu Ehrenmitgliedern können
vom Vorstand Personen ernannt werden, die durch ihre Arbeit oder ihre
Prominenz und ihrem Bekenntnis zum Verein die ideellen Bestrebungen
des Vereins unterstützen. Ehrenmitglieder zahlen keinen finanziellen
Beitrag.
§7
Beiträge
(1)
Von den ordentlichen Mitgliedern wird ein Jahresbeitrag erhoben, den
die Mitgliederversammlung festsetzt. Der Vorstand kann auf Antrag in
Härtefällen, Mitglieder von der Beitragszahlung befreien.
(2) Der Jahresbeitrag beträgt
40€ .
§8
Organe des Vereins
Organe
des Vereins sind der Vorstand, die Nießbrauchwächter* und die
Mitgliederversammlung
§10
Der Vorstand
Die Geschäfte des Vereins
führt der Vorstand
aktualisiert
durch die Mitgliederversammlung am 10.Juni 2017
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