Satzung

da capo talento KONZERTE Verein
gemeinnütziger n.e.V. Lauenburg

SATZUNG

§1
Name Sitz und Geschäftsjahr

Der Verein da capo talento KONZERTE Verein n.e. ist ein nicht eingetragener Verein er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).

Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe, der Bildung, der Kunst und Kultur sowie mildtätige Zwecke.

Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:
  • Konzertveranstaltungen für den wettbewerbsfreien Auftritt von Kindern, Jugendlichen und Studierenden der Musik, um ihrer musikalischen Entfaltung Raum zu bieten.
  • Förderung der persönlichen Entwicklung, insbesondere der Organisationsfähigkeit und der Sozialkompetenz der Kinder/Jugendlichen und Studierenden durch das Angebot, Verantwortung zu übernehmen, eigenständig einen musikalischen Auftritt zu planen, eigenverantwortlich Ensembles zu bilden, Proben zu koordinieren und das Verhalten in der Gruppe zu erlernen.
  • Die unentgeltliche Zurverfügungstellung von Übungsräumen zur Vorbereitung auf die Konzerte.
  • Aufbau eines Instrumentenpools zur unentgeltlichen Nutzung im Rahmen der Konzertvorbereitung und der Konzerte, um insbesondere auch im Sinne des §53 AO bedürftigen Kindern / Jugendlichen das Erlernen eines Musikinstrumentes / die aktive musikalische Betätigung zu ermöglichen.
  • Finanzielle Unterstützung bedürftiger Kinder/ Jugendlicher/ Musikstudenten im Sinne des §53 AO bei musischen Belangen, z.B. Fahrtkostenzuschüsse bei ländlichen Wohnlagen.
  • Die Einrichtung von Gastkonzerten zur aktiven Begegnung der Kinder/ Jugendlichen mit der Berufswelt der MusikerInnen in künstlerischer wie organisatorischer Hinsicht

(1) der Verein führt den Namen „da capo talento KONZERTE Verein gemeinnütziger n.e.V. Lauenburg“ (in Abkürzung: da-ca-ta KONZERTE n.e.Verein )
(2) der Verein hat seinen Sitz in 21481 Lauenburg, Dresdenerstr. 15 Dietrich Bonhoeffer- Haus der Generationen
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das Geschäftsjahr beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung der Satzung durch die Gründungsmitglieder und endet an dem darauf folgenden 31.Dezember.

§2
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

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§3
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§4
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden.

§5
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, fällt das Vermögen des Vereins an den Künstlerhaus Lauenburg e.V. der es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat.

§6
Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Der Verein hat Mitglieder, Fördermitglieder und Ehrenmitglieder. Die Mitglieder und Fördermitglieder haben volles Stimmrecht. Ehrenmitglieder haben kein Stimmrecht.
(2) Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die die Ziele des Vereins unterstützen.
(3) Natürliche und juristische Personen können die Fördermitgliedschaften eingehen.
(4) Die Fördermitgliedschaft versteht sich als eine aktive Mitgliedschaft, die dem Zweck und in der Höhe selbst zu bestimmenden Förderbeitrag entrichtet.
(5) Zu Ehrenmitgliedern können vom Vorstand Personen ernannt werden, die durch ihre Arbeit oder ihre Prominenz und ihrem Bekenntnis zum Verein die ideellen Bestrebungen des Vereins unterstützen. Ehrenmitglieder zahlen keinen finanziellen Beitrag.

§7
Beiträge
(1) Von den ordentlichen Mitgliedern wird ein Jahresbeitrag erhoben, den die Mitgliederversammlung festsetzt. Der Vorstand kann auf Antrag in Härtefällen, Mitglieder von der Beitragszahlung befreien.
(2) Der Jahresbeitrag beträgt 40€ .

§8
Organe des Vereins

Organe des Vereins sind der Vorstand, die Nießbrauchwächter* und die Mitgliederversammlung

§10
Der Vorstand

Die Geschäfte des Vereins führt der Vorstand



aktualisiert durch die Mitgliederversammlung am 10.Juni 2017

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